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Strohmayer, Anm zu VbR 2017/84.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/475Zak 2017, 280 Heft 14 v. 8.8.2017

Zu 8 Ob 6/17s = Zak 2017/231, 134: Wer die Vertragsaufhebung wegen Irrtums begehrt, ist ua für die Wesentlichkeit des Irrtums behauptungs- und beweispflichtig.

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