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Abgehen von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Erhaltungsmaßnahmen mit Mehrheitsbeschluss

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/469Zak 2017, 277 Heft 14 v. 8.8.2017

WEG: §§ 24, 26

Die Eigentümergemeinschaft ist an ihren Beschluss nicht gebunden, sondern kann diesen durch einen weiteren, mehrheitlich getroffenen Beschluss abändern oder widerrufen. Ob der erste Beschluss mehrheitlich oder einstimmig erfolgt ist, macht dabei keinen Unterschied.

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