JN: § 104 Abs 3
ZPO: § 615
Die Unzuständigkeit kann nicht gem § 104 Abs 3 JN durch rügelose Einlassung heilen, wenn die verletzte Zuständigkeitsnorm die funktionelle Zuständigkeit (mit-)regelt.
JN: § 104 Abs 3
ZPO: § 615
Die Unzuständigkeit kann nicht gem § 104 Abs 3 JN durch rügelose Einlassung heilen, wenn die verletzte Zuständigkeitsnorm die funktionelle Zuständigkeit (mit-)regelt.