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Unzuständigkeit für Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs heilt durch rügelose Einlassung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/451Zak 2017, 259 Heft 13 v. 27.7.2017

JN: § 104 Abs 3

ZPO: § 615

Die Unzuständigkeit kann nicht gem § 104 Abs 3 JN durch rügelose Einlassung heilen, wenn die verletzte Zuständigkeitsnorm die funktionelle Zuständigkeit (mit-)regelt.

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