VerG: § 7
ZPO: § 228
Die Auffassung, dass die Klage eines Vereinsmitglieds auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vereinsbeschlusses wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit (§ 7 S 1 VerG) ein Feststellungsinteresse voraussetzt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).