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Keine gerichtliche Abberufung des Verwalters wegen eigenmächtiger Verrechnung eines Zusatzentgelts

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/443Zak 2017, 257 Heft 13 v. 27.7.2017

WEG: § 20 Abs 1, § 21 Abs 3, § 28 Abs 1

Die Abberufung des Verwalters durch das Gericht auf Antrag eines Wohnungseigentümers ist nur bei einer gravierenden, die Vertrauensbasis zerstörenden Pflichtverletzung möglich. Auch mehrere, weniger gewichtige Pflichtverstöße können zusammengenommen die Abberufung rechtfertigen.

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