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Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers kraft Widmung trotz fehlender Parifizierung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/442Zak 2017, 256 Heft 13 v. 27.7.2017

WEG: §§ 2, 16 Abs 1

Der Rechtstitel für die Nutzungsbefugnisse eines Wohnungseigentümers liegt nicht in der Nutzwertfestsetzung, sondern in der Widmung. Ein Raum, der nach der Nutzwertfestsetzung zu den Allgemeinflächen gehört, kann aufgrund der Widmung Teil eines Wohnungseigentumsobjekts oder Zubehör-Wohnungseigentum sein.

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