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Vertragsauslegung - ÖNORM oder Stand der Technik als vereinbarter Maßstab?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/437Zak 2017, 254 Heft 13 v. 27.7.2017

ABGB: § 914

ZPO: § 19 Abs 1

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ÖNORMEN den Stand der Technik wiedergeben. Allerdings können sie davon abweichen, etwa wenn sich die Regeln der Technik bereits weiterentwickelt haben.

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