vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Genehmigung eines Liegenschaftsverkaufs durch den Verlassenschaftskurator

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/434Zak 2017, 253 Heft 13 v. 27.7.2017

ABGB: § 167 Abs 3, §§ 223, 810

AußStrG: § 173

Die erbantrittserklärten Erben, die gem § 810 Abs 1 ABGB vertretungsbefugt sind, können vor der Einantwortung Nachlassgegenstände einvernehmlich veräußern. Eine Veräußerung gegen den Willen eines Erben ist nicht möglich, auch wenn die Mehrheit der Erben für die Veräußerung ist. Wenn die Veräußerung nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zählt, ist die Genehmigung des Gerichts erforderlich. Diese ist zu erteilen, wenn kein offenbarer Nachteil für die Verlassenschaft besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte