vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erlöschen einer Dienstbarkeit wegen Zwecklosigkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/431Zak 2017, 252 Heft 13 v. 27.7.2017

ABGB: §§ 473, 484

Eine Grunddienstbarkeit erlischt automatisch, sobald sie aufgrund von Umstandsänderungen ihren Zweck zur Gänze verloren hat.

Nach den Feststellungen hat die verfahrensgegenständliche Dienstbarkeit einer Bebauungsbeschränkung den Zweck, einen bestimmten Baustil ("Bungalow-Stil") in der Gegend zu erhalten. Die Auffassung, dass die Servitut wegen Zwecklosigkeit erloschen ist, wenn in der Nachbarschaft keine diesem Stil entsprechenden Gebäude mehr existieren, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte