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Erlagszinsen für die hinterlegte Enteignungsentschädigung stehen dem Enteigneten zu

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/430Zak 2017, 252 Heft 13 v. 27.7.2017

ABGB: § 365, 1425

BStrG: § 20 Abs 4

OÖ StraßenG: § 36 Abs 6

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