EheG: § 49
ABGB: § 90 Abs 1
Der ungerechtfertigte Auszug aus der Ehewohnung kann auch dann als Eheverfehlung qualifiziert werden, wenn der verlassene Ehegatte den anderen nicht zur Rückkehr aufgefordert hat.
EheG: § 49
ABGB: § 90 Abs 1
Der ungerechtfertigte Auszug aus der Ehewohnung kann auch dann als Eheverfehlung qualifiziert werden, wenn der verlassene Ehegatte den anderen nicht zur Rückkehr aufgefordert hat.