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Ungerechtfertigter Auszug als Eheverfehlung trotz fehlender Aufforderung zur Rückkehr

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/428Zak 2017, 251 Heft 13 v. 27.7.2017

EheG: § 49

ABGB: § 90 Abs 1

Der ungerechtfertigte Auszug aus der Ehewohnung kann auch dann als Eheverfehlung qualifiziert werden, wenn der verlassene Ehegatte den anderen nicht zur Rückkehr aufgefordert hat.

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