vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Naturalrestitution wegen eines Aktientausches?

ThemaUniv.-Ass. Mag. Christoph KronthalerZak 2017/423Zak 2017, 247 Heft 13 v. 27.7.2017

Solange der geschädigte Anleger die unerwünschte Wertanlage11Bereits der Erwerb der ungewollten Wertanlage stellt einen realen Schaden dar: Kletečka, Anmerkung zu OGH 7 Ob 253/97z, ÖBA 1999, 391 ff; Koziol, Zum Ersatzanspruch unzulänglich aufgeklärter Anleger, in FS Picker (2010) 523 (528); Kronthaler, Zur Abgrenzung von Naturalrestitution und Geldersatz beim Anlegerschaden, JBl 2016, 429 (429 FN 2 mwN); 7 Ob 253/97z; 8 Ob 123/05d; 7 Ob 77/10i. nicht verkauft hat, steht ihm nach stRsp228 Ob 123/05d; 7 Ob 77/10i; 2 Ob 99/16x; vgl auch Koziol in FS Picker 526; Kodek, Ausgewählte Fragen der Schadenshöhe bei Anlegerschäden, ÖBA 2012, 11 (12); mit Einschränkungen wohl auch P. Bydlinski, Haftung für fehlerhafte Anlageberatung: Schaden und Schadenersatz, ÖBA 2008, 159 (163); für die Zulässigkeit der Naturalrestitution trotz Verkaufs der ungewollten Papiere Leupold/Ramharter, Anlegerschaden und Kausalitätsbeweis bei risikoträchtiger hypothetischer Alternativanlage, ÖBA 2010, 718 (722 f); Kronthaler, JBl 2016, 429 ff; für die Möglichkeit, auch ohne Verkauf kompensatorischen Geldersatz verlangen zu können, Schobel/Parzmayr, Anlegerschaden und Schadensberechnung, ÖBA 2010, 165 (170 ff); kritisch dazu Koziol in FS Picker 527 ff. nur ein Anspruch auf Naturalrestitution zu, welcher auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der erworbenen Wertpapiere gerichtet ist. Die Verpflichtung zur Überlassung der ungewollten Wertanlage ergibt sich aus dem schadenersatzrechtlichen Bereicherungsverbot.33 Kronthaler, JBl 2016, 430; 8 Ob 39/12m; 8 Ob 66/14k; vgl ferner Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht I3 (1997) Rz 9/28.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte