vorheriges Dokument
nächstes Dokument

P. Bydlinski, Ausschluss des Lagezuschlags und Befristungsabschlag: Das Mietrechtserkenntnis des VfGH G 673/2015 aus der Sicht eines Zivilrechtlers, JBl 2017, 345.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/415Zak 2017, 240 Heft 12 v. 11.7.2017

In G 673/2015 = Zak 2016/810, 437 sprach der VfGH aus, dass sich der Ausschluss von Lagezuschlägen zum Richtwertmietzins in Gründerzeitvierteln (§ 2 Abs 3 RichtWG) im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hält und der Befristungsabschlag von 25 % (§ 16 Abs 7 MRG) sachlich gerechtfertigt ist. Der Autor äußert Zweifel an der Begründung und kritisiert ua, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen für Mietzinsbeschränkungen weiterhin nicht erkennbar sind. Er weist darauf hin, dass sich der VfGH noch nicht mit allen Argumenten befasst hat und einige weitere Normenprüfungsverfahren anhängig sind, gesteht aber zu, dass ein Vorgehen gegen mietrechtliche Normen wenig aussichtsreich erscheint, sollte der VfGH bei den geäußerten Positionen bleiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte