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Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmeklage - keine Aktiv- und Passivlegitimation von Einzelrechtsnachfolgern

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/411Zak 2017, 239 Heft 12 v. 11.7.2017

ZPO: §§ 234, 529, 530

Nach stRsp fehlt einem Einzelrechtsnachfolger der Prozesspartei in Hinblick auf § 234 ZPO die aktive wie passive Legitimation für eine Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmeklage. Legitimiert ist der Rechtsvorgänger bzw dessen Gesamtrechtsnachfolger.

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