ABGB: §§ 918, 1096 Abs 1, § 1117
Nur bis zur Übergabe kann der Bestandnehmer die Übernahme des Bestandobjekts aufgrund des nicht vertragsgemäßen Zustandes ablehnen und gem § 918 ABGB unter Setzung einer angemessenen Nachfrist mit ex tunc-Wirkung
ABGB: §§ 918, 1096 Abs 1, § 1117
Nur bis zur Übergabe kann der Bestandnehmer die Übernahme des Bestandobjekts aufgrund des nicht vertragsgemäßen Zustandes ablehnen und gem § 918 ABGB unter Setzung einer angemessenen Nachfrist mit ex tunc-Wirkung