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Keine Haftung des Bauträgers für den Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/404Zak 2017, 237 Heft 12 v. 11.7.2017

BTVG: § 15

MaklerG: § 6 Abs 4

Gem § 15 BTVG haftet der Bauträger auch für Rückforderungsansprüche, die dem Erwerber aufgrund von Zahlungen zustehen, die er an Dritte geleistet hat, sofern die Zahlung "entsprechend dem Bauträgervertrag" erfolgt ist. Der Rechtsgrund des Rückforderungsanspruchs muss dabei nicht im BTVG liegen.

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