ABGB: §§ 914, 1295 Abs 1, § 1311
GSpG: § 25 Abs 3
Durch die Selbstsperre eines Casinobesuchers entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit der Spielbank, das vom Besucher jederzeit grundlos aufgekündigt werden kann, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes vorgesehen ist.