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Beweislastverteilung bei Geltendmachung eines nicht anerkannten Kontosaldos

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/402Zak 2017, 236 Heft 12 v. 11.7.2017

ABGB: § 1012

BWG: § 34 Abs 3

Wenn der Inhaber eines Girokontos gegenüber der Bank einen bestimmten, nicht anerkannten Saldobetrag geltend macht (hier: Klage auf Auszahlung nach Kontoschließung), trifft ihn die Beweislast für die Berechnung dieses Betrags als Ergebnis aus dem letzten anerkannten Guthaben sowie folgenden Ein- und Auszahlungen. Dass der geltend gemachte Saldobetrag unrichtig ist, weil bei der Berechnung Auszahlungen nicht berücksichtigt wurden, muss hingegen die Bank vorbringen und beweisen.

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