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Einverleibung einer weiteren Dienstbarkeit ohne Zustimmung des ersten Servitutsberechtigten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/398Zak 2017, 235 Heft 12 v. 11.7.2017

ABGB: §§ 486, 492

GBG: § 94

Die Einverleibung einer weiteren Dienstbarkeit auf der dienenden Liegenschaft setzt nicht die Vorlage einer Zustimmungs- bzw Aufsandungserklärung des ersten Servitutsberechtigten voraus, solange der Grundbuchstand, das Grundbuchgesuch und die vorgelegten Urkunden keine Zweifel daran aufwerfen, dass beide Dienstbarkeiten nebeneinander bestehen können. Erforderlich wäre die Zustimmung dann, wenn die gesetzmäßige Ausübung der zweiten Dienstbarkeit den ersten Servitutsberechtigten von der Ausübung seines Rechts ausschließen würde.

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