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Unterhaltsvorschüsse während des Abstammungsverfahrens auch bei unbestimmtem Unterhaltsbegehren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/391Zak 2017, 233 Heft 12 v. 11.7.2017

UVG: § 4 Z 4, § 5 Abs 4, § 6 Abs 2

AußStrG: § 9 Abs 1

Gem § 4 Z 4 UVG sind während des Abstammungsverfahrens Unterhaltsvorschüsse zu gewähren, wenn die Abstammung in erster Instanz festgestellt und bereits ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung eingebracht worden ist. Die Höhe dieser Vorschüsse ist doppelt begrenzt, nämlich einerseits mit den Richtsätzen nach § 6 Abs 4 UVG und andererseits mit dem im Unterhaltsantrag begehrten Betrag.

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