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Aufnahme pflichtwidriger Ausgaben in die richtige Abrechnung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/369Zak 2017, 216 Heft 11 v. 27.6.2017

WEG: §§ 20, 34

Ob der Verwalter bei Ausgaben im Verwaltungsbereich pflichtwidrig vorgegangen ist (zB Unwirtschaftlichkeit, Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben wie die Einholung mehrerer Angebote oder eines Mehrheits-

Seite 216


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