WEG: §§ 20, 34
Ob der Verwalter bei Ausgaben im Verwaltungsbereich pflichtwidrig vorgegangen ist (zB Unwirtschaftlichkeit, Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben wie die Einholung mehrerer Angebote oder eines Mehrheits-
Seite 216
WEG: §§ 20, 34
Ob der Verwalter bei Ausgaben im Verwaltungsbereich pflichtwidrig vorgegangen ist (zB Unwirtschaftlichkeit, Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben wie die Einholung mehrerer Angebote oder eines Mehrheits-
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