vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuchberichtigung - Korrektur einer ursprünglich unrichtigen Eintragung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/364Zak 2017, 215 Heft 11 v. 27.6.2017

GBG: § 136 Abs 1

ABGB: § 847

Auch eine ursprünglich unrichtige Eintragung kann im Weg der Grundbuchberichtigung nach § 136 Abs 1 GBG korrigiert werden, sofern ihr keine konstitutive, sondern deklarative Wirkung zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte