B-KJHG: § 22
ABGB § 180 Abs 1
§ 22 B-KJHG sieht keine strikte Mitwirkungspflicht des obsorgeberechtigten Elternteils an der Gefährdungsabklärung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger vor.
B-KJHG: § 22
ABGB § 180 Abs 1
§ 22 B-KJHG sieht keine strikte Mitwirkungspflicht des obsorgeberechtigten Elternteils an der Gefährdungsabklärung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger vor.