vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inhalt der Äußerung des Richters zum Ablehnungsantrag

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/333Zak 2016, 179 Heft 9 v. 24.5.2016

ZPO: §§ 19, 22 Abs 2

In seiner Äußerung zum Ablehnungsantrag hat der Richter einerseits darzulegen, ob er sich subjektiv für befangen hält. Andererseits muss er dazu Stellung nehmen, ob die vom Ablehnungswerber behaupteten Tatsachen zutreffen. Ob diese objektiv den Anschein der Befangenheit begründen, hat nicht er, sondern das zur Entscheidung berufene Gericht zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte