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Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei fortgesetzter Schädigung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/330Zak 2016, 178 Heft 9 v. 24.5.2016

ABGB: §§ 918, 1489

Vorhersehbare künftige Schäden aus demselben Schadensereignis müssen bereits in der Verjährungsfrist für den Primärschaden geltend gemacht werden. Handelt es sich jedoch um eine fortgesetzte Schädigung, läuft für jeden eintretenden Schaden eine eigene Verjährungsfrist.

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