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Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum - unvollständige Ausnützung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/327Zak 2016, 177 Heft 9 v. 24.5.2016

WEG: § 40

GBG: § 57 Abs 1

Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG ermöglicht dem geschützten Wohnungseigentumsbewerber auch dann die Einverleibung seines Mit- und Wohnungseigentums in ihrem Rang, wenn in der Zwischenzeit im laufenden Rang das Mit- und Wohnungseigentumsrecht einer anderen Person (hier: des Wohnungseigentumsorganisators) eingetragen worden ist.

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