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Auftrag an den überlebenden Eigentümerpartner zur Sicherstellung des Übernahmspreises unzulässig

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/320Zak 2016, 174 Heft 9 v. 24.5.2016

WEG: § 14 Abs 1 Z 1

AußStrG: § 176 Abs 2

Der überlebende Eigentümerpartner, auf den der halbe Mindestanteil des Verstorbenen gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG übergegangen ist, kann nicht analog § 176 Abs 2 AußStrG verpflichtet werden, den von ihm zu zahlenden Übernahmspreis zugunsten der minderjährigen Erben sicherzustellen. Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Anwachsung nach § 14 WEG handelt es sich nicht um eine Sondererbfolge, sondern um eine Sonderrechtsnachfolge von Todes wegen, auf die die Regelungen des Verlassenschaftsverfahrens von vornherein nicht anwendbar sind.

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