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Sachentscheidung trotz Parteiantrags auf Normenkontrolle

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/309Zak 2016, 163 Heft 9 v. 24.5.2016

Wenn der Rechtsmittelwerber einen Parteiantrag auf Normenkontrolle eingebracht hat, darf das Rechtsmittelgericht gem § 62a Abs 6 VfGG bis zur Entscheidung durch den VfGH keine sacherledigende Entscheidung treffen. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist nach Ansicht des OGH (10 ObS 153/15w) in dritter Instanz nicht als Nichtigkeitsgrund oder Verfahrensmangel sanktioniert, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, dass der Parteiantrag erfolglos geblieben ist. Welche Folgen der Verstoß in anderen Fällen hat, blieb offen.

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