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Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Nottestaments

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/287Zak 2016, 153 Heft 8 v. 11.5.2016

ABGB: § 597

Um wirksam ein Nottestament iSd § 597 ABGB errichten zu können, muss die unmittelbare Gefahr des Todes oder

Seite 153


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