Der OGH (1 Ob 31/16i) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob auf § 896 ABGB gestützte Regressforderungen eines Mitkreditnehmers, der die gesamten Kreditraten trägt, gegen den anderen Kreditnehmer am internationalen Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts (Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 = Art 5 Nr 1 EuGVVO 2001) geltend gemacht werden können. Weiters will er ua klären lassen, ob es sich bei einem Kreditvertrag um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen iSd Art 7 Nr 1 lit b EuGVVO 2012 handelt.