ABGB: § 1325
Als Verdienstentgang des Alleingesellschafters einer GmbH ist jener Betrag anzusetzen, um den sich der ihm zustehende Gesellschaftsgewinn aufgrund seiner verletzungsbedingten Einschränkungen vermindert. Bei der Bemessung sind vor dem Unfall erwirtschaftete Bilanzgewinne auch dann zu berücksichtigen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschüttet worden sind bzw zur Auszahlung fällig waren.