vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrechung der Rechtsmittelfrist durch Verfahrenshilfeantrag ohne Vermögensbekenntnis

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/233Zak 2016, 119 Heft 6 v. 13.4.2016

ZPO: § 66 Abs 1, § 464 Abs 3

Wenn trotz Verbesserungsauftrags kein oder kein ordnungsgemäßes Vermögensbekenntnis vorgelegt wird, ist der Verfahrenshilfeantrag nicht zurück-, sondern abzuweisen.

Die Unterbrechungswirkung des Verfahrenshilfeantrags auf die Rechtsmittelfrist fällt nur im Fall der Zurückweisung des Antrags rückwirkend weg. Im Fall der Abweisung beginnt die Frist mit dem Eintritt der Rechtskraft des Abweisungsbeschlusses neu zu laufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte