Nach Auffassung des BGH (V ZR 75/15) kann die Rechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften auch den Erwerb von Liegenschaftseigentum umfassen. Im konkreten Fall hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, das Nachbargrundstück zu kaufen, um die von Anfang an bestehende Nutzung durch die Wohnungseigentümer als Parkplatz aufrechtzuerhalten. Der BGH ging davon aus, dass es sich bei diesem Rechtsgeschäft um eine Verwaltungsmaßnahme handelt, und bejahte die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft.