Das in der EuBagatellVO 861/2007 geregelte Europäische Bagatellverfahren wird mit 14. 7. 2017 reformiert (siehe Zak 2016/7, 4). Der Autor geht kurz auf die Neuerungen ein. Den wesentlichsten Punkt - die Anhebung der Streitwertgrenze von 2.000 € auf 5.000 € - bewertet er kritisch. Der Rahmen geringfügiger Forderungen werde dadurch deutlich überschritten. Außerdem hält er es für unwahrscheinlich, dass das Reformziel, die Verwendung des Bagatellverfahrens zu steigern, erreicht wird.