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Honorarforderungen eines Rechtsanwalts aus mehreren Aufträgen - Rechtsmittelzulässigkeit

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/194Zak 2016, 99 Heft 5 v. 22.3.2016

JN: § 55 Abs 1 Z 1

ZPO: § 502

Gemeinsam geltend gemachte Honorarforderungen eines Rechtsanwalts gegen einen Mandanten, die nicht aus einem einheitlichen Mandat, sondern aus mehreren Aufträgen resultieren, sind bei der Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit nicht zusammenzurechnen.

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