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Keine Befangenheit eines Richters wegen des Naheverhältnisses des früheren Senatsvorsitzenden zum Fall

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/192Zak 2016, 98 Heft 5 v. 22.3.2016

JN: § 19 Z 2

Befangenheit ist nach einem strengen Maßstab zu beurteilen. Dass der Richter einem Rechtsmittelsenat angehört

Seite 98


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