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Außerordentliche Kündigung des Kreditvertrags durch Kreditgeber wegen Verschlechterung der Vermögenslage

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/179Zak 2016, 95 Heft 5 v. 22.3.2016

ABGB: §§ 989, 1118

Der Kreditgeber kann den Kreditvertrag als Dauerschuldverhältnis vorzeitig kündigen und den offenen Kreditbetrag fällig stellen, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. Als wichtiger Grund kommt auch in Betracht, dass die Kreditrückzahlung gefährdet erscheint, weil sich die Vermögenslage des Kreditnehmers wesentlich verschlechtert hat.

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