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Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/178Zak 2016, 95 Heft 5 v. 22.3.2016

ABGB: § 1487

Ein Pflichtteilsanspruch, der gegen die letztwilligen Anordnungen des Erblassers durchgesetzt werden muss, verjährt gem § 1487 ABGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Gerichtskommissär das Protokoll über die Übernahme der letztwilligen Anordnungen errichtet hat.

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