Mit der WGG Novelle 2016 wurde durch Einfügung von § 15g WGG ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) für den Zeitraum von zehn Jahren geschaffen. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass bei Weiterveräußerung innerhalb eines zehnjährigen Spekulationszeitraums die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert der GBV zufließt. Diese Neuregelung klingt recht einfach, wie zumeist im Wohnrecht liegt der Haken aber im Detail. Einige der sich aufdrängenden Fragen werden im folgenden Beitrag erörtert.