Klausel-RL: Art 6
ZPO: § 244
Es verstößt gegen die Klausel-RL 93/13/EWG , wenn bei fehlendem Widerspruch des Konsumenten weder im Mahnverfahren noch im anschließenden Vollstreckungsverfahren von Amts wegen geprüft werden kann, ob die anspruchsbegründende Vertragsklausel missbräuchlich ist.