MRG: § 12a Abs 3
Das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters nach § 12a Abs 3 MRG ist nach der Machtwechseltheorie zu prüfen. Der Wechsel von Minderheitsgesellschaftern rechtfertigt die Mietzinsanhebung selbst dann nicht, wenn es dadurch insgesamt zu einem Anteilswechsel von mehr als 50 % gekommen ist.