ABGB: §§ 914, 1152
Die von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten erlassene Honorarordnung für Architekten (HOA 2002) ist für die Parteien eines Planungsvertrags nur dann bindend, wenn sie deren Geltung vereinbart haben.
ABGB: §§ 914, 1152
Die von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten erlassene Honorarordnung für Architekten (HOA 2002) ist für die Parteien eines Planungsvertrags nur dann bindend, wenn sie deren Geltung vereinbart haben.