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Streitanmerkung wegen Strafanzeige - Löschung aufgrund einer Löschungserklärung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/807Zak 2016, 436 Heft 22 v. 12.12.2016

GBG: §§ 66, 67, 68

Die Streitanmerkung nach § 66 GBG wegen einer Strafanzeige ist nicht nur in den in §§ 67 f GBG angeführten Fällen, sondern auch dann zu löschen, wenn eine Löschungserklärung jener Person, die die Anmerkung erwirkt hat, oder ein gegen sie ergangenes Löschungsurteil vorgelegt wird. Eine Löschungserklärung des von dieser Person verschiedenen Anzeigers reicht nicht aus.

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