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Kontinuitätsgrundsatz beim Kontaktrecht nach langjähriger intensiver Mitbetreuung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/799Zak 2016, 434 Heft 22 v. 12.12.2016

ABGB: §§ 138, 187

Gerade das Kindeswohl spricht dafür, ein besonders intensives Kontaktrecht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils in diesem Umfang beizubehalten, wenn es seit Jahren (zunächst aufgrund einvernehmlicher Regelung) praktiziert wird und sich - abgesehen von den persönlichen Konflikten der Eltern - bewährt hat. Das Abgehen von einer langjährig gewachsenen Struktur bedarf eines besonderen Grundes.

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