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Berücksichtigung von Investitionen bei der Prüfung der Angemessenheit des Fixpreises

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/773Zak 2016, 416 Heft 21 v. 22.11.2016

WGG: §§ 15d, 20 Abs 5

Auch wenn das Gesetz in § 15d Abs 1 WGG nur von Wohnungen und Geschäftsräumen spricht, ist die nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum des Nutzungsberechtigten gegen einen Fixpreis auch im Fall von Garagen oder Kfz-Abstellplätzen möglich.

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