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Kündigung des Untermietverhältnisses wegen wirtschaftlicher Interessen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/770Zak 2016, 415 Heft 21 v. 22.11.2016

MRG: § 30 Abs 2 Z 12

Die Möglichkeiten des Untervermieters zur Kündigung des Untermietverhältnisses werden durch den besonderen Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 12 MRG (Verletzung wichtiger Interessen), der geringere Anforderungen als die anderen Tatbestände stellt, erweitert.

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