vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausnahme von Provisorialverfahren vom Parteiantrag auf Normenkontrolle verfassungskonform

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/757Zak 2016, 403 Heft 21 v. 22.11.2016

Wie die Ausnahme von Exekutionsverfahren (siehe VfGH G 537/2015 ua = Zak 2016/231, 118) ist nach dem VfGH-Erk G 665/2015 auch die Ausnahme von Provisorialverfahren vom Parteiantrag auf Normenkontrolle (§ 62a Abs 1 Z 9 VfGG) verfassungskonform. In den Entscheidungsgründen wies der VfGH darauf hin, dass diese Ausnahme nicht nur Verfahren zur Erlassung von einstweiligen Verfügungen, sondern alle Verfahren erfasst, die gem §§ 378 - 402 EO geführt werden, einschließlich jener, die nach Bestimmungen geführt werden, die auf diese Paragraphen verweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte