vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutzversicherung - Eintritt des Versicherungsfalls

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/755Zak 2016, 403 Heft 21 v. 22.11.2016

Bei der Beurteilung, wann iSd Art 2.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2011 (ARB 2011) der Versicherungsfall eingetreten ist, ist nach 7 Ob 127/16a im Fall eines Passivprozesses auch das bestrittene Klagsvorbringen zu berücksichtigen. Im konkreten Fall hatte die Rechtsschutzversicherung die Deckung eines Räumungsprozesses gegen ihren Versicherungsnehmer abgelehnt, weil die Benützung nach dem bestrittenen Klagsvorbringen des Gegners bereits vor dem Versicherungsbeginn titellos erfolgte. Der OGH gab ihr recht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte