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Leistungsverweigerungsrecht bis zur Mängelbehebung beim Werkvertrag - Vereinbarung von Teilzahlungen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/739Zak 2016, 397 Heft 20 v. 11.11.2016

ABGB: §§ 932, 1167, 1170

Teilzahlungen auf den Werklohn vor Fertigstellung des Werks sind als Vorschuss zu werten, wenn sie keine bestimmten Teilleistungen abgelten sollen. Aufgrund des Vorleistungscharakters kann der Besteller fällige Teilzahlungen nicht unter Berufung auf angebliche Mängel der bereits erbrachten Werkleistung verweigern.

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