Die Kontenpfändungs-VO 655/2014 (EuKoPfVO), die ab 18. 1. 2017 gelten wird, schafft für grenzüberschreitende Fälle eine unionsweite Möglichkeit zur Sicherung von Geldforderungen durch vorläufige Pfändung eines Bankkontos des Schuldners (siehe Zak 2014/449, 242 und 2016/698, 370). In ABl 2016 L 283/1 wurde vor Kurzem die Durchführungs-VO 2016/1823 veröffentlicht, in der die Formblätter zur EuKoPfVO geregelt sind.